Schadenfeststellung durch einen unabhängigen Sachverständigen
Inanspruchnahme eines Mietwagens oder Nutzungsausfallentschädigung
Wahl einer Reparaturwerkstatt Ihres Vertrauens
Auszahlung der Schadensumme - Sie müssen Ihr Fahrzeug nicht reparieren lassen - eine Auszahlung ist ebenfalls möglich. Allerdings werden Ihnen die veranschlagten Reparaturkosten ohne die MwSt. erstattet.